Tipps für die Steuererklärung: Steuern sparen als junge Arbeitnehmer

Steuererklärung Tipps für junge ArbeitnehmerWenn die „Deadline“ für die Abgabe der Steuererklärung näher rückt, geht die Recherche im Netz los: Genervt werden Tricks gesucht, die das Ungetüm Steuererklärung erleichtern, und angesichts der Masse nur teilweise nützlicher Informationen meldet sich schnell die Verzweiflung. Ich habe es die letzten Jahre durch einigen Aufwand tatsächlich geschafft, das meiste aus meiner Steuererklärung herauszuholen und gebe euch meine Tipps in diesem Beitrag komprimiert weiter.

Am längsten dauert nämlich immer die Informationsbeschaffung und die damit einhergehende Sammlung von Einnahmen und Ausgaben. Das Ausfüllen an sich geht mit den offiziellen Steuererklärungsprogrammen recht fix – zumindest sobald man gefunden hat, wo was eingetragen wird und die Sparpotentiale bekannt sind. Und genau um die soll es jetzt gehen! Denn wenn ihr nicht wisst, was man eigentlich angeben kann, kriegt ihr auch nichts zurück oder müsst im schlimmsten Fall noch nachzahlen.

Ein kurzer Disclaimer vorab: Die folgenden „Steuererklärung-Hacks“ basieren auf meinen eigenen Erfahrungen und richten sich damit vornehmlich an alle jungen, unverheirateten, am PC tätigen Arbeitnehmer:innen, die nicht mit Berufsbekleidung oder zahlreichen Business-Trips, sondern lediglich mit Standardausgaben ihre Steuerlast mindern können. Als Selbstständige:r z.B. hat man ja deutlich mehr Optionen.

Dieser Artikel ist im Mai 2017 das erste Mal erschienen und wurde von mir im Januar 2021 umfassend überarbeitet. Die Steuerberatung Selonke hat meine Recherche überprüft und ergänzt, damit ich euch auch nichts Falsches erzähle. Jetzt aber los!

Was ihr alles bei der Steuererklärung angeben könnt, um Geld zu sparen

Bei Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) seid ihr noch nicht sonderlich flexibel mit euren Eintragungen und hangelt euch hauptsächlich an der Lohnsteuerbescheinigung eures Arbeitgebers entlang.

Um eure Steuerlast zu mindern, ist die Anlage Sonderausgaben zu beachten. Zu den Sonderausgaben zählen die gezahlte Kirchensteuer, insbesondere die, die über euren Lohn einbehalten wird, sowie eure im Vorjahr getätigten Zuwendungen, also Mitgliedsbeiträge und Spenden (sofern sie nicht 20% der Bruttoeinnahmen übersteigen), zu denen ihr die entsprechenden Quittungen vorliegen habt. Bei Spenden unter 200 Euro reicht es auch, wenn ihr die Zuzahlung weniger offiziell nachweisen könnt, z.B. durch einen Beleg vom Lastschrifteinzug.

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen könnt ihr sämtliche Dienstleistungen im Haushalt sowie Handwerkerleistungen eintragen, welche die Steuerlast um 20% der Aufwendungen mindern. Hier nicht vergessen, auch die Handwerkerleistungen oder Dienstleistungen gemäß der Nebenkostenabrechnung einzutragen. Abzugsfähig ist allerdings nur der Lohnanteil.

Außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel Zuzahlungen zu eurer Krankenversicherung, d.h. Physiotherapie, Bandagen oder eine Augenüberprüfung. Auch die Kostenbeteiligung an der Rückholaktion der Bundesregierung während der Corona-Pandemie kann hier eingereicht werden, sofern ihr vor der Reisewarnung des Auswärtigen Amts verreist wart. Generell gilt allerdings bei diesen „außergewöhnlichen Belastungen“, dass sie nur miteingerechnet werden, wenn sie mehr als 6% eurer Bruttoeinnahmen betragen und das ist gar nicht mal so leicht zu erreichen, daher sind die Werbungskosten bei den meisten „the best bet“ (s.u.).

Die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ist der richtige Ort für etwaige Zahlungen zur Riester Rente, während ihr bei der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eure Auslandskrankenversicherung und eure Haftpflichtversicherung angeben könnt.

Ein wichtiger Teil jeder Steuererklärung sind die Werbungskosten, die ihr in der Anlage N vermerkt. 1.000€ Werbungskosten pro Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt sowieso, d.h. euer Ziel ist es, über diesen Wert zu kommen, um so viel Geld wie möglich rauszuholen.

Einen wichtigen Anteil daran hat die Entfernungspauschale zwischen eurem Arbeits- und Wohnort, denn es gibt 30 Cent für die einfache Wegstrecke. Der anzugebende Betrag errechnet sich wie folgt: km Strecke x 0,3 x Anzahl Arbeitstage. Falls ihr nah an der Arbeit wohnt, sich die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel aber läppern – bei mir zum Beispiel durch mein Monatsticket –, füllt unbedingt die „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ aus. Sind diese höher als die Entfernungspauschale, werden sie mitberücksichtigt.

Produktivität steigern am Arbeitsplatz

Im Corona-Jahr 2020 werden wohl die meisten weniger Arbeitstage für die Entfernungspauschale eintragen können. Aus diesem Grund – und auch wegen der Mehrkosten für Strom, Telekommunikation & Co. – gibt es gemäß Jahressteuergesetz 2020 eine „Home-Office-Pauschale“ für 2020 und 2021. Das Finanzamt erkennt pauschal fünf Euro für jeden Tag an, an dem ausschließlich von Zuhause gearbeitet wurde. Der Betrag ist gedeckelt; mehr als 600 Euro bzw. mehr als 120 Tage Home Office dürfen nicht eingetragen werden. Die Pauschale gilt ausdrücklich auch, wenn es kein abgetrenntes Arbeitszimmer gibt und/oder nur auf Empfehlung, nicht aber verpflichtend, im Home Office gearbeitet wurde. Damit wird hier eine klare Abgrenzung zu allen gezogen, die ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen dürfen. Das geht nämlich nur, wenn es ein separater Raum ist und es generell keinen anderen Ort für die berufliche Tätigkeit gibt, d.h. das Büro geschlossen ist/war oder ausschließlich remote gearbeitet wird.

Was ihr sonst noch als Werbungskosten angeben könnt:

  • Arbeitsmittel, die für berufliche Zwecke genutzt werden, z.B. PC, Kopfhörer, relevante Software, Speichermedien, Taschen und Hüllen zum Schutz der Arbeitsmittel, Fachliteratur, Stifte und Papier, Büromöbel wie Schreibtischstuhl und Regale. Abzugsfähig sind die Anschaffungskosten des Arbeitsmittels, d.h. Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer, Porto, Verpackung. Fahrtkosten können sogar auch dazugehören, wenn die Fahrt ausschließlich unternommen wurde, um das Arbeitsmittel abzuholen oder um sich vor dem Kauf zu informieren. Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten 800 Euro netto überschreiten, müssen über die Nutzungsdauer, d.h. mehrere Jahre, abgeschrieben werden. Wie das geht, erklärt anschaulich dieser Artikel. Und falls ihr dieses Jahr etwas unvorbereitet Richtung Steuererklärung schreitet: Wer keine großen Ausgaben im Vorjahr getätigt oder keine Quittung vorliegen hat, der kann trotzdem pauschal 110€ für Arbeitsmittel absetzen.
  • Sofern ihr Handy und Internet auch beruflich nutzt, könnt ihr jeweils 20% der Kosten unter Werbungskosten vermerken; diese Möglichkeit ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 20 Euro begrenzt. Bei Kommunikations- und Medienberufen können bis zu 50% abgesetzt werden. Dieser Anteil sollte aber mit den Rechnungen der letzten drei Monate nachgewiesen werden können.
  • Wenn ihr euch im Vorjahr für andere Stellen beworben habt, könnt ihr diese Kosten ebenfalls angeben. Für Online-Bewerbungen gilt pauschal 2,50€ pro Bewerbung. Auch Xing und LinkedIn Premium-Accounts sowie das Shooting professioneller Bewerbungsfotos gelten als Bewerbungskosten. Zudem könnt ihr die Kosten für den Weg zum Vorstellungsgespräch, sofern dieser außerhalb der regulären Arbeitsstrecke lag, angeben.
  • Der Preis eurer Bahncard in voller Höhe, sofern diese beruflich veranlasste Reisekosten gesenkt hat.
  • Pauschal 16€ pro Jahr für Kontoführungsgebühren (über sonstige Werbungskosten hinzufügen)

Weitere mögliche Werbungskosten findet ihr hier.

Falls ihr jetzt denkt: „Urgh, dann muss ich aber alle Belege einscannen und mitschicken, ich lass das mit den Werbungskosten lieber…“. Halt, Stopp! Aus der Belegpflicht wurde 2017 eine sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. die Belege müssen nur bei Nachfrage vorgezeigt werden. Habt ihr bei gewissen Einträgen das Gefühl, dass es ohne diese Belege Nachfragen vom Finanzamt geben könnte, reicht am besten direkt eine Erläuterung zu den Kosten ein. Dafür gibt es in der Steuererklärung im Mantelbogen das Feld „ergänzende Angaben zur Steuererklärung“.

Und zu guter Letzt: was ist eigentlich mit dem Kurzarbeitergeld? Das Kurzarbeitergeld sowie eine eventuelle Aufstockung des Arbeitgebers wurden „brutto für netto“ ausgezahlt, d.h. es wurde keine Lohnsteuer einbehalten. Diese Zahlungen sind zwar steuerfrei, werden aber zur Berechnung des individuellen Steuersatzes herangezogen. Daraus folgt, dass alle Arbeitnehmer:innen, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Unter Umständen kommt es dann auch zu einer Steuernachzahlung. Also lieber nochmal eine Extra-Runde bei den Werbungskosten drehen, um dies ggf. auszugleichen!

Nun denn, das sollten die wichtigsten Punkte gewesen sein. Frohes Schaffen und Happy Steuererklärung!

Falls ihr noch weitere Tipps habt, vermerkt sie gern in den Kommentaren.

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17 Kommentare

  1. 1. Dezember 2017 / 13:51

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Toll, dass es hier so gute Tipps zum Steuern sparen gibt. Mein Steuerberatung in Meißen hatte mich auch ähnliche Dinge erzählt.

  2. 3. April 2018 / 10:01

    Danke für den Beitrag und die vielen Tipps.

    Da ich mich gar nicht mit der Einkommensteuererklärung auskenne, habe ich beschlossen mich an einen Spezialisten zu wenden.

    Grüße
    Nadine

  3. 28. September 2018 / 11:56

    Es ist sehr nützlich, dass Sie erklären, wie junge Arbeitnehmer bei der Steuererklärung Geld sparen können. Ich arbeite gelegentlich zu Hause, also nutze ich einen Teil meines Internets für die Arbeit. Sehr schön, dass man das also angeben kann.

  4. 12. März 2019 / 15:41

    Sinnvolle Tipps für meinen Bruder, der mit seinem Busenfreund eine Eisdiele gegründet hat. Eine Frage zwischendurch: wenn er noch aber Student dazu ist, darf der PC und anderes Notwendige steuerfrei bleiben. Vielen Dank im Voraus!

  5. 26. März 2019 / 10:16

    Danke für die Tipps zur Steuererklärung. Gut zu wissen, dass man Kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel und die Bahncard absetzen kann. Ich denke, dieses Jahr werde ich meine Steuererklärung auch machen.

  6. 14. Dezember 2019 / 14:56

    Ich habe vor einer Woche ein neues Handy gekauft und benutze es auch für die Arbeit. Es freut mich, dass ich bis 20% der Kosten vermerken kann. Jetzt habe ich sogar ein bisschen Lust auf meine nächste Steuererklärung!

  7. 8. Juli 2020 / 19:22

    Diese Tipps zur Steuererklärung gefallen mir sehr gut. Ich hoffe, dass ich nächstes Jahr mit meinen Steuern besser abschneiden kann. Ich werde einen Steuerberater einstellen, der mir bei meinen Steuern hilft.

  8. 14. August 2020 / 13:40

    Danke für diese Tipps zum Thema Steuererklärung. Gut zu wissen, dass Zuzahlungen zur Krankenversicherung nur mitgerechnet werden, wenn sie mehr als 6 % der Bruttoeinnahmen betragen. Diese Information kannte ich noch nicht. Ich bin seit dem letzten Jahr mit einem Steuerberater für Unternehmen in Kontakt, weil ich eine kleine Firma gegründet habe und sich jetzt einiges ändern wird in der Form, in der ich meine Steuern erkläre. Dafür brauche ich einen Spezialisten im Gebiet, der mir in diesem Bereich helfen kann, damit ich auch Geld spare. Da kann man nur froh sein, dass es keine Belegpflicht gibt und ich nicht alles einscannen und mitschicken muss. Danke.

  9. 23. Dezember 2020 / 11:28

    Vielen Dank für die Tipps zur Steuererklärung. Mein Bruder ist mit der Steuererklärung überfordert und möchte diese deshalb vom Steuerberater erstellen lassen. Gut zu wissen, dass Kontoführungsgebühren zu den Werbungskosten zählen und angegeben werden können.

  10. 8. Januar 2021 / 1:25

    Meinen besten Dank für diesen informativen Beitrag und den vielen Tipps für die Steuererklärung! Mir wurde oft ans Herz gelegt, mich mit Steuern zu befassen, da man stark davon profitieren kann. Ihr Beitrag hat mir nochmal die Augen geöffnet. Dass man sogar mit der Entfernungspauschale zwischen Arbeits- und Wohnort einen gewissen Anteil an Geld zurückbekommen kann, wäre mir nie in den Sinn gekommen. Eine ordentliche Beratung wird mir bestimmt weiterhelfen.

  11. 25. Januar 2021 / 0:08

    Gut zu wissen, dass der Preis eurer Bahncard in voller Höhe zu den Werbekosten angegeben werden können. Meine Freundin befasst sich mit dem Thema Steuererklärung und wir planen uns sehr bald beraten zu lassen. Vielen Dank für ihren hilfreichen Beitrag und die zahlreichen Tipps!

  12. 14. April 2021 / 14:41

    Für mich hei´ßt es demnächst: Steuererklärung abgeben; also habe ich mich sofort mit dem Thema befasst. Ich nutze tatsächlich Handy und Internet während meiner Arbeit, also ist es vom großen Vorteil zu wissen, dass man 20% davon unter Werbungskosten senken lassen kann. Diese nützliche Information werde ich auch so meinen Arbeitskollegen so weiterleiten.

  13. 4. Mai 2021 / 13:24

    Vielen Dank für den tollen Beitrag. Sie haben wohl recht, im Corona-Jahr 2020 werden wohl die Meisten weniger Arbeitstage für die Entfernungspauschale eintragen können. Gut zu wissen, dass es aus diesem Grund und auch wegen der Mehrkosten für Strom, Telekommunikation & Co., gemäß dem Jahressteuergesetz 2020 eine „Home-Office-Pauschale“ für 2020 und 2021 gibt. Ich bin Kleinunternehmer und möchte mir aufgrund der Sondersituation und auch den eventuellen steuerlichen Änderungen einen Fachmann für die Steuererklärung zur Hilfe holen. Infolgedessen suche ich einen kompetenten Steuerberater für Unternehmer in Innsbruck, der mir weiterhelfen kann.

  14. 6. April 2022 / 16:50

    Very good post! We will be linking to this great content on our website. Keep up the good writing. Donnie Digiambattist

  15. 1. April 2023 / 15:05

    Ich wollte mich an dieser Stelle für den großartigen Artikel bedanken. Die Informationen waren sehr hilfreich und gut recherchiert. Und ich freue mich schon auf weitere spannende Artikel von euch.
    Herzliche Grüße,
    Markus

  16. 5. Dezember 2023 / 12:56

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Steuern. Gut zu wissen, dass man enorm viele Ausgaben absetzen kann. Ich werde mich mal zu meinen Steuern beraten lassen.

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