
Fleißbienen sparen mehr
Die „Deadline“ für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher und vermutlich geht es vielen so wie mir: Weil ein Steuerberater zu teuer für den erwartbaren Ertrag ist, ergoogelt man sich Tricks, die das Ungetüm Steuererklärung erleichtern, und verzweifelt angesichts der Masse nur teilweise nützlicher Informationen. Da ich es 2016 mit einigem Rechercheaufwand tatsächlich geschafft habe, deutlich mehr Geld als letztes Mal zurückerstattet zu bekommen, gebe ich euch meine Tipps einfach mal komprimiert weiter. Denn am längsten dauerte tatsächlich die Informationsbeschaffung und die damit einhergehende Sammlung von Einnahmen und Ausgaben. Das Ausfüllen an sich ging recht fix: Ich habe meine Steuererklärung mit dem Programm Elster angelegt und kam damit gut zurecht – zumindest sobald ich wusste, was wo eingetragen wird und ich mir der Möglichkeiten von Sparpotentialen bewusst war. Und genau um die soll es jetzt gehen! Denn wenn man nicht weiß, was man eigentlich angeben kann, kriegt man auch nichts zurück.
Da die folgenden „Steuererklärung-Hacks“ auf meinen eigenen Erfahrungen basieren richten sie sich natürlich vornehmlich an alle jungen, unverheirateten, im Büro tätigen Arbeitnehmer, die nicht mit Berufsbekleidung oder zahlreichen Business-Trips, sondern lediglich mit Standardausgaben, ihre Steuerlast mindern können. Als Selbstständiger z.B. hat man ja deutlich mehr Optionen.
Was ihr alles bei der Steuererklärung angeben könnt, um Geld zu sparen
Beim Hauptvordruck, d.h. dem Kern der Steuererklärung, seid ihr noch nicht sonderlich flexibel mit euren Eintragungen und hangelt euch hauptsächlich an eurer Honorarabrechnung entlang. Um eure Steuerlast zu mindern sind die Sonderausgaben auf Seite 2 sowie die „außergewöhnlichen Belastungen“ auf Seite 3 zu beachten. Zu den Sonderausgaben zählen die Kirchensteuer sowie eure im Vorjahr getätigten Spenden (sofern sie nicht 20% der Bruttoeinnahmen übersteigen), zu denen ihr die entsprechenden Quittungen vorliegen habt. Außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel Zuzahlungen zu eurer Krankenversicherung, d.h. Physiotherapie, Bandagen oder auch eine Augenüberprüfung. Diese werden aber nur miteingerechnet, wenn sie mehr als 6% eurer Bruttoeinnahmen betragen.
Die Anlage AV für Altersvorsorgebeiträge ist der richtige Ort für etwaige Riester Rente Zahlungen, während ihr bei der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eure Auslandskrankenversicherung (auf S.2, Nr. 31) und eure Haftpflichtversicherung (auf S. 2, Nr. 50) angeben könnt.
Ein wichtiger Teil jeder Steuererklärung sind zudem die Werbungskosten, die ihr in der Anlage N vermerkt. 1.000€ Werbungskosten pro Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt sowieso, d.h. euer Ziel ist es, über diesen Wert zu kommen, um so viel Geld wie möglich rauszuholen. Einen wichtigen Anteil daran hat die Entfernungspauschale zwischen eurem Arbeits- und Wohnort, denn es gibt 30 Cent für die einfache Wegstrecke. Der anzugebende Betrag errechnet sich wie folgt: km Strecke x 0,3 x 230 Arbeitstage. Falls ihr nah an der Arbeit wohnt, sich die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel aber läppern – bei mir zum Beispiel durch mein Monatsticket –, füllt unbedingt die „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ aus. Sind diese höher als die Entfernungspauschale, werden sie mit berücksichtigt.
Was ihr sonst noch bei Werbungskosten angeben könnt:
- Pauschal 16€ pro Jahr für Kontoführungsgebühren (über sonstige Werbungskosten hinzufügen)
- Arbeitsmittel, die für berufliche Zwecke genutzt werden, z.B. PC, Tasche, Fachliteratur. Wer keine großen Ausgaben im Vorjahr getätigt oder keine Quittung vorliegen hat, der kann trotzdem pauschal 110€ für Arbeitsmittel absetzen.
- Sofern ihr Handy und Internet auch beruflich nutzt, könnt ihr jeweils 20% der Kosten unter Werbungskosten vermerken. Bei Kommunikations- und Medienberufen sogar bis zu 50%.
- Wenn ihr euch im Vorjahr für andere Stellen beworben habt, könnt ihr diese Kosten ebenfalls angeben. Für Online-Bewerbungen gilt pauschal 2,50€ pro Bewerbung.
- Der Preis eurer Bahncard in voller Höhe, weil diese beruflich veranlasste Reisekosten senkt.
Weitere mögliche Werbungskosten findet ihr hier.
Und falls ihr jetzt denkt: „Urgh, dann muss ich aber alle Belege einscannen und mitschicken…“. Pustekuchen! Aus der Belegpflicht wurde eine sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. die Belege müssen nur bei Nachfrage vorgezeigt werden. Na denn, frohes Schaffen und Happy Steuererklärung! Falls ihr noch weitere Tipps habt, vermerkt sie gern in den Kommentaren.
Letzte Aktualisierung: 13.05.18
Sandra Kaiser meint
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Toll, dass es hier so gute Tipps zum Steuern sparen gibt. Mein Steuerberatung in Meißen hatte mich auch ähnliche Dinge erzählt.
Nadine meint
Danke für den Beitrag und die vielen Tipps.
Da ich mich gar nicht mit der Einkommensteuererklärung auskenne, habe ich beschlossen mich an einen Spezialisten zu wenden.
Grüße
Nadine
Jan Dijkstra meint
Es ist sehr nützlich, dass Sie erklären, wie junge Arbeitnehmer bei der Steuererklärung Geld sparen können. Ich arbeite gelegentlich zu Hause, also nutze ich einen Teil meines Internets für die Arbeit. Sehr schön, dass man das also angeben kann.