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Tipps für die Steuererklärung: Steuern sparen als junge Arbeitnehmer

20. Januar 2021

Steuererklärung Tipps für junge ArbeitnehmerWenn die „Deadline“ für die Abgabe der Steuererklärung näher rückt, geht die Recherche im Netz los: Genervt werden Tricks gesucht, die das Ungetüm Steuererklärung erleichtern, und angesichts der Masse nur teilweise nützlicher Informationen meldet sich schnell die Verzweiflung. Ich habe es die letzten Jahre durch einigen Aufwand tatsächlich geschafft, das meiste aus meiner Steuererklärung herauszuholen und gebe euch meine Tipps in diesem Beitrag komprimiert weiter.

Am längsten dauert nämlich immer die Informationsbeschaffung und die damit einhergehende Sammlung von Einnahmen und Ausgaben. Das Ausfüllen an sich geht mit den offiziellen Steuererklärungsprogrammen recht fix – zumindest sobald man gefunden hat, wo was eingetragen wird und die Sparpotentiale bekannt sind. Und genau um die soll es jetzt gehen! Denn wenn ihr nicht wisst, was man eigentlich angeben kann, kriegt ihr auch nichts zurück oder müsst im schlimmsten Fall noch nachzahlen.

Ein kurzer Disclaimer vorab: Die folgenden „Steuererklärung-Hacks“ basieren auf meinen eigenen Erfahrungen und richten sich damit vornehmlich an alle jungen, unverheirateten, am PC tätigen Arbeitnehmer, die nicht mit Berufsbekleidung oder zahlreichen Business-Trips, sondern lediglich mit Standardausgaben ihre Steuerlast mindern können. Als Selbstständige*r z.B. hat man ja deutlich mehr Optionen.

Dieser Artikel ist im Mai 2017 das erste Mal erschienen und wurde von mir im Januar 2021 umfassend überarbeitet. Die Steuerberatung Selonke hat meine Recherche überprüft und ergänzt, damit ich euch auch nichts Falsches erzähle. Jetzt aber los!

Was ihr alles bei der Steuererklärung angeben könnt, um Geld zu sparen

Bei Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) seid ihr noch nicht sonderlich flexibel mit euren Eintragungen und hangelt euch hauptsächlich an der Lohnsteuerbescheinigung eures Arbeitgebers entlang.

Um eure Steuerlast zu mindern, ist die Anlage Sonderausgaben zu beachten. Zu den Sonderausgaben zählen die gezahlte Kirchensteuer, insbesondere die, die über euren Lohn einbehalten wird, sowie eure im Vorjahr getätigten Zuwendungen, also Mitgliedsbeiträge und Spenden (sofern sie nicht 20% der Bruttoeinnahmen übersteigen), zu denen ihr die entsprechenden Quittungen vorliegen habt. Bei Spenden unter 200 Euro reicht es auch, wenn ihr die Zuzahlung weniger offiziell nachweisen könnt, z.B. durch einen Beleg vom Lastschrifteinzug.

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen könnt ihr sämtliche Dienstleistungen im Haushalt sowie Handwerkerleistungen eintragen, welche die Steuerlast um 20% der Aufwendungen mindern. Hier nicht vergessen, auch die Handwerkerleistungen oder Dienstleistungen gemäß der Nebenkostenabrechnung einzutragen. Abzugsfähig ist allerdings nur der Lohnanteil.

Außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel Zuzahlungen zu eurer Krankenversicherung, d.h. Physiotherapie, Bandagen oder eine Augenüberprüfung. Auch die Kostenbeteiligung an der Rückholaktion der Bundesregierung während der Corona-Pandemie kann hier eingereicht werden, sofern ihr vor der Reisewarnung des Auswärtigen Amts verreist wart. Generell gilt allerdings bei diesen „außergewöhnlichen Belastungen“, dass sie nur miteingerechnet werden, wenn sie mehr als 6% eurer Bruttoeinnahmen betragen und das ist gar nicht mal so leicht zu erreichen, daher sind die Werbungskosten bei den meisten „the best bet“ (s.u.).

Die Anlage AV für Altersvorsorgebeiträge ist der richtige Ort für etwaige Zahlungen zur Riester Rente, während ihr bei der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eure Auslandskrankenversicherung und eure Haftpflichtversicherung angeben könnt.

Ein wichtiger Teil jeder Steuererklärung sind die Werbungskosten, die ihr in der Anlage N vermerkt. 1.000€ Werbungskosten pro Arbeitnehmer berücksichtigt das Finanzamt sowieso, d.h. euer Ziel ist es, über diesen Wert zu kommen, um so viel Geld wie möglich rauszuholen.

Einen wichtigen Anteil daran hat die Entfernungspauschale zwischen eurem Arbeits- und Wohnort, denn es gibt 30 Cent für die einfache Wegstrecke. Der anzugebende Betrag errechnet sich wie folgt: km Strecke x 0,3 x Anzahl Arbeitstage. Falls ihr nah an der Arbeit wohnt, sich die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel aber läppern – bei mir zum Beispiel durch mein Monatsticket –, füllt unbedingt die „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ aus. Sind diese höher als die Entfernungspauschale, werden sie mitberücksichtigt.

Produktivität steigern am Arbeitsplatz

Im Corona-Jahr 2020 werden wohl die meisten weniger Arbeitstage für die Entfernungspauschale eintragen können. Aus diesem Grund – und auch wegen der Mehrkosten für Strom, Telekommunikation & Co. – gibt es gemäß Jahressteuergesetz 2020 eine „Home-Office-Pauschale“ für 2020 und 2021. Das Finanzamt erkennt pauschal fünf Euro für jeden Tag an, an dem ausschließlich von Zuhause gearbeitet wurde. Der Betrag ist gedeckelt; mehr als 600 Euro bzw. mehr als 120 Tage Home Office dürfen nicht eingetragen werden. Die Pauschale gilt ausdrücklich auch, wenn es kein abgetrenntes Arbeitszimmer gibt und/oder nur auf Empfehlung, nicht aber verpflichtend, im Home Office gearbeitet wurde. Damit wird hier eine klare Abgrenzung zu allen gezogen, die ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen dürfen. Das geht nämlich nur, wenn es ein separater Raum ist und es generell keinen anderen Ort für die berufliche Tätigkeit gibt, d.h. das Büro geschlossen ist/war oder ausschließlich remote gearbeitet wird.

Was ihr sonst noch als Werbungskosten angeben könnt:

  • Arbeitsmittel, die für berufliche Zwecke genutzt werden, z.B. PC, Kopfhörer, relevante Software, Speichermedien, Taschen und Hüllen zum Schutz der Arbeitsmittel, Fachliteratur, Stifte und Papier, Büromöbel wie Schreibtischstuhl und Regale. Abzugsfähig sind die Anschaffungskosten des Arbeitsmittels, d.h. Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer, Porto, Verpackung. Fahrtkosten können sogar auch dazugehören, wenn die Fahrt ausschließlich unternommen wurde, um das Arbeitsmittel abzuholen oder um sich vor dem Kauf zu informieren. Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten 800 Euro netto überschreiten, müssen über die Nutzungsdauer, d.h. mehrere Jahre, abgeschrieben werden. Wie das geht, erklärt anschaulich dieser Artikel. Und falls ihr dieses Jahr etwas unvorbereitet Richtung Steuererklärung schreitet: Wer keine großen Ausgaben im Vorjahr getätigt oder keine Quittung vorliegen hat, der kann trotzdem pauschal 110€ für Arbeitsmittel absetzen.
  • Sofern ihr Handy und Internet auch beruflich nutzt, könnt ihr jeweils 20% der Kosten unter Werbungskosten vermerken; diese Möglichkeit ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 20 Euro begrenzt. Bei Kommunikations- und Medienberufen können bis zu 50% abgesetzt werden. Dieser Anteil sollte aber mit den Rechnungen der letzten drei Monate nachgewiesen werden können.
  • Wenn ihr euch im Vorjahr für andere Stellen beworben habt, könnt ihr diese Kosten ebenfalls angeben. Für Online-Bewerbungen gilt pauschal 2,50€ pro Bewerbung. Auch Xing und LinkedIn Premium-Accounts sowie das Shooting professioneller Bewerbungsfotos gelten als Bewerbungskosten. Zudem könnt ihr die Kosten für den Weg zum Vorstellungsgespräch, sofern dieser außerhalb der regulären Arbeitsstrecke lag, angeben.
  • Der Preis eurer Bahncard in voller Höhe, sofern diese beruflich veranlasste Reisekosten gesenkt hat.
  • Pauschal 16€ pro Jahr für Kontoführungsgebühren (über sonstige Werbungskosten hinzufügen)

Weitere mögliche Werbungskosten findet ihr hier.

Falls ihr jetzt denkt: „Urgh, dann muss ich aber alle Belege einscannen und mitschicken, ich lass das mit den Werbungskosten lieber…“. Halt, Stopp! Aus der Belegpflicht wurde 2017 eine sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. die Belege müssen nur bei Nachfrage vorgezeigt werden. Habt ihr bei gewissen Einträgen das Gefühl, dass es ohne diese Belege Nachfragen vom Finanzamt geben könnte, reicht am besten direkt eine Erläuterung zu den Kosten ein. Dafür gibt es in der Steuererklärung im Mantelbogen das Feld „ergänzende Angaben zur Steuererklärung“.

Und zu guter Letzt: was ist eigentlich mit dem Kurzarbeitergeld? Das Kurzarbeitergeld sowie eine eventuelle Aufstockung des Arbeitgebers wurden „brutto für netto“ ausgezahlt, d.h. es wurde keine Lohnsteuer einbehalten. Diese Zahlungen sind zwar steuerfrei, werden aber zur Berechnung des individuellen Steuersatzes herangezogen. Daraus folgt, dass alle Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Unter Umständen kommt es dann auch zu einer Steuernachzahlung. Also lieber nochmal eine Extra-Runde bei den Werbungskosten drehen, um dies ggf. auszugleichen!

Nun denn, das sollten die wichtigsten Punkte gewesen sein. Frohes Schaffen und Happy Steuererklärung!

Falls ihr noch weitere Tipps habt, vermerkt sie gern in den Kommentaren.

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12 Kommentare KATEGORIEN - Leben erleichtern

Kommentare

  1. Sandra Kaiser meint

    1. Dezember 2017 um 13:51

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Toll, dass es hier so gute Tipps zum Steuern sparen gibt. Mein Steuerberatung in Meißen hatte mich auch ähnliche Dinge erzählt.

    Antworten
  2. Nadine meint

    3. April 2018 um 10:01

    Danke für den Beitrag und die vielen Tipps.

    Da ich mich gar nicht mit der Einkommensteuererklärung auskenne, habe ich beschlossen mich an einen Spezialisten zu wenden.

    Grüße
    Nadine

    Antworten
  3. Jan Dijkstra meint

    28. September 2018 um 11:56

    Es ist sehr nützlich, dass Sie erklären, wie junge Arbeitnehmer bei der Steuererklärung Geld sparen können. Ich arbeite gelegentlich zu Hause, also nutze ich einen Teil meines Internets für die Arbeit. Sehr schön, dass man das also angeben kann.

    Antworten
  4. Helga meint

    12. März 2019 um 15:41

    Sinnvolle Tipps für meinen Bruder, der mit seinem Busenfreund eine Eisdiele gegründet hat. Eine Frage zwischendurch: wenn er noch aber Student dazu ist, darf der PC und anderes Notwendige steuerfrei bleiben. Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
  5. Michael Bäcker meint

    26. März 2019 um 10:16

    Danke für die Tipps zur Steuererklärung. Gut zu wissen, dass man Kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel und die Bahncard absetzen kann. Ich denke, dieses Jahr werde ich meine Steuererklärung auch machen.

    Antworten
  6. Jan Dijkstra meint

    14. Dezember 2019 um 14:56

    Ich habe vor einer Woche ein neues Handy gekauft und benutze es auch für die Arbeit. Es freut mich, dass ich bis 20% der Kosten vermerken kann. Jetzt habe ich sogar ein bisschen Lust auf meine nächste Steuererklärung!

    Antworten
  7. Joachim Hussing meint

    8. Juli 2020 um 19:22

    Diese Tipps zur Steuererklärung gefallen mir sehr gut. Ich hoffe, dass ich nächstes Jahr mit meinen Steuern besser abschneiden kann. Ich werde einen Steuerberater einstellen, der mir bei meinen Steuern hilft.

    Antworten
  8. Jade Labrentz meint

    14. August 2020 um 13:40

    Danke für diese Tipps zum Thema Steuererklärung. Gut zu wissen, dass Zuzahlungen zur Krankenversicherung nur mitgerechnet werden, wenn sie mehr als 6 % der Bruttoeinnahmen betragen. Diese Information kannte ich noch nicht. Ich bin seit dem letzten Jahr mit einem Steuerberater für Unternehmen in Kontakt, weil ich eine kleine Firma gegründet habe und sich jetzt einiges ändern wird in der Form, in der ich meine Steuern erkläre. Dafür brauche ich einen Spezialisten im Gebiet, der mir in diesem Bereich helfen kann, damit ich auch Geld spare. Da kann man nur froh sein, dass es keine Belegpflicht gibt und ich nicht alles einscannen und mitschicken muss. Danke.

    Antworten
  9. Hanna Adams meint

    23. Dezember 2020 um 11:28

    Vielen Dank für die Tipps zur Steuererklärung. Mein Bruder ist mit der Steuererklärung überfordert und möchte diese deshalb vom Steuerberater erstellen lassen. Gut zu wissen, dass Kontoführungsgebühren zu den Werbungskosten zählen und angegeben werden können.

    Antworten
  10. Sara Mayer meint

    8. Januar 2021 um 1:25

    Meinen besten Dank für diesen informativen Beitrag und den vielen Tipps für die Steuererklärung! Mir wurde oft ans Herz gelegt, mich mit Steuern zu befassen, da man stark davon profitieren kann. Ihr Beitrag hat mir nochmal die Augen geöffnet. Dass man sogar mit der Entfernungspauschale zwischen Arbeits- und Wohnort einen gewissen Anteil an Geld zurückbekommen kann, wäre mir nie in den Sinn gekommen. Eine ordentliche Beratung wird mir bestimmt weiterhelfen.

    Antworten
  11. Emilia Scholz meint

    25. Januar 2021 um 0:08

    Gut zu wissen, dass der Preis eurer Bahncard in voller Höhe zu den Werbekosten angegeben werden können. Meine Freundin befasst sich mit dem Thema Steuererklärung und wir planen uns sehr bald beraten zu lassen. Vielen Dank für ihren hilfreichen Beitrag und die zahlreichen Tipps!

    Antworten

Trackbacks

  1. Morgen wird Gestern - Mehr Zeit zum Leben | Neue Blog-Ausrichtung sagt:
    23. August 2017 um 19:11 Uhr

    […] erleichtern: Tipps und Tricks für den Alltag, ob für die Steuererklärung, das schonende Ablösen der Shellac-Maniküre oder das Gelingen der […]

    Antworten

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Ines, Berlin.

Ich sammele für euch Alltagstipps, helfe bei der Reiseplanung und empfehle die beste Musik. Für mehr Zeit zum Leben!

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What would you put up there – or have you put up already? These Ikea shelves are no rarity I guess haha.
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Today we made our decision public to discontinue w Today we made our decision public to discontinue with our music magazine @stageload. The past two weeks I’ve been busy with preparing content for the end. I’ve also lost myself in memories too many times when looking through photos and various chat messages by my colleagues.  Stageload has been a very relevant part of my life for over ten years. It offered me a community in a music scene I never felt welcome in, it gave me the opportunity to visit lots of concerts I would not have been able to afford and let me meet like-minded people all over the country.  So what now? For one, I sincerely hope the #stgldteam keeps in touch. And then I’ll probably have some more time for my blog which might result in more music-related content – or not. I’ve focused on the organizational side of things in the past few years and don’t plan to go back to writing album reviews anytime soon. I’ll definitely continue with album of the year ratings though. We’ll see how it goes besides that. First, it needs to sink in that Stageload really is no more and that the Stageload “to do”-list has been cleared once and for all. 
📷 @davidszubotics @sebastianigel @_andrewimmer
Ending the year on Instagram with an impression of Ending the year on Instagram with an impression of the first hike I did this year - to the top of Brocken in January. It was the only time with a considerable amount of snow and, even more important, a time where I had so many plans for 2020 and absolutely no clue how different they would be turning out. No New York, no big birthday and wedding celebrations of friends and family, almost no live gigs, less FOMO than ever, nine months in home office and SO many feelings.
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